Akkreditierung
Für manche unserer Veranstaltungen ist eine Akkreditiierung notwendig (entsprechende Hinweise finden Sie in der Einladung bzw. auf der entsprechenden Veranstaltungswebseite. Falls Sie Journalist sind und einen solchen Hinweis finden gelten für Sie folgende Punkte:
Beachten Sie dazu bitte unsere Akkreditierungs-Richtlinien.
Eine Presseakkreditierung erhalten Personen, die journalistisch tätig sind und die Veranstaltung ausschließlich zum Zweck der redaktionellen Berichterstattung besuchen. Mitarbeiter aus Presse-, Marketing- und Anzeigenabteilungen können keine Pressekarte erhalten.
Ein Anspruch auf Akkreditierung besteht nicht.
Als Nachweis für eine journalistische Tätigkeit werden anerkannt:
- Gültiger Presseausweis
- Schriftliche Auftrag einer Redaktion (Originalbriefkopf mit Anschrift)
- Impressum
- Belegexemplare journalistischer Beiträge
Nicht akkreditiert werden:
Personen
- ohne jegliche journalistische Legitimation (Mitarbeiter aus Pressestellen, Marketing- und Anzeigenabteilungen.
- Begleitpersonen
- mit Wohnsitz in Deutschland, die einen ausländischen Presseausweis vorlegen.
- mit Hausausweisen von Sendeanstalten, Agenturen oder Verlagen ohne Auftrag der Redaktionen.
- die sich lediglich mit Visitenkarten ausweisen können.
In zwei Schritten zur Akkreditierung
- Schreiben Sie eine E-Mail an nachrichten@unternehmerschaft.de mit folgendne Angaben: Vorname, Name, Redaktion, Telefonnummer, Adresse
- Als Anlage benötigen wir einer Kopie Ihres Presseausweises bzw. eine Redaktionsbestätigung oder Impressum
Nach Eingang Ihres Akkreditierungsantrags werden wir mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Bei Nichterfüllung der Voraussetzungen, unvollständig ausgefüllten Anträgen, ungültigen Presseausweisen oder fehlenden Belegen behält sich die Presseabteilung vor, einen Antrag auf Akkreditierung abzulehnen.